Beförderungsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich der besonderen Beförderungsbedingungen

Die Beförderungsbedingungen der Intermezzo Reisen GmbH gelten für die Online- Buchung von Fahrten auf der Webseite www.intermezzo-reisen.de sowie für die Beförderung von Fahrgästen zwischen Deutschland und Italien/Sizilien.

 

§ 2 Allgemeine Beförderungsbedingungen

In Ergänzung der besonderen Beförderungsbedingungen der Intermezzo-Reisen GmbH gelten die Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Omnibus-Verkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und die EU-VO Nr. 181/2011.

 

§ 3 Erwerb des Fahrausweises

Fahrausweise können wie folgt erworben werden:

 

  • Online-Buchung über das Webportal www.intermezzo-reisen.de:

    Die auf der Internetseite www.intermezzo-reisen.de angebotenen Fahrten stellen kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar.

     

    Mit der Buchung über den Button „Kostenpflichtig buchen“ gibt der Fahrgast ein verbindliches Angebot an die Intermezzo Reisen GmbH ab.

     

    Unmittelbar danach erhält der Kunde eine E-Mail der Intermezzo Reisen GmbH über den Eingang der Bestellung an die von ihm angegebene E-Mail- Adresse (Bestellbestätigung). An diese E-Mail ist eine entsprechende Rechnung als Anhang beigefügt. Durch die Bestellbestätigung erfolgt eine Annahme des Angebots. Mit dieser Annahme kommt der Kaufvertrag wirksam zustande.

     

  • Erwerb über Buchungsstellen

    Fahrausweise können telefonisch oder direkt vor Ort bei einer Buchungsstelle erworben werden.

  • Telefonischer Erwerb über die Hotline-Nummer +49 (0)6831 88466

  • Erwerb im Bus

Ein Fahrausweiserwerb im Bus ist nur dann möglich, wenn ausreichend freie Sitzplätze für die Gesamtstrecke verfügbar sind. Im Falle eines Fahrausweiserwerbs im Bus dient der Zahlungsbeleg als Fahrausweis.

 

 

HINWEIS:

Es wird darauf hingewiesen, dass für Beförderungsverträge die gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen keine Anwendung finden. Ein Anspruch auf Widerruf eines im Wege des Fernabsatze (z.B. per Telefon oder per Internet) geschlossenen Beförderungsvertrages besteht somit nicht.

 

 

§ 4 Vertragstext

    1. Die Beförderungsbedingungen der Intermezzo-Reisen GmbH kann der Fahrgast jederzeit auf der Seite www.intermezzo-reisen.de einsehen und ausdrucken oder speichern.

       

    2. Die Daten der Bestellung (Vertragstext) werden bei der Intermezzo Reisen GmbH gespeichert. Die Fahrgäste erhalten Login-Daten, mit sie auf Ihre vergangenen Bestellungen über den Kunden Log-In-Bereich zugreifen.

 

§ 5 Zahlungsbedingungen

Die Zahlung kann wahlweise per Paypal, Kreditkarte oder Vorkasse erfolgen:

 

    1. Vorkasse:

      Bei Wahl der Zahlungsart Vorkasse wird die Bankverbindung der Intermezzo Reisen GmbH in der Bestellbestätigung genannt. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Vertragsschluss zu zahlen.

       

    2. PayPal:

      Der Kunde bezahlt direkt über sein PayPal-Konto. Nach Absenden der Bestellung wird der Kunde zu PayPal weitergeleitet und gibt dort den Bestellwert frei.

       

    3. Kreditkarte:

Die Abrechnung der in Anspruch genommenen Tickets über das Kreditkarten- Verfahren ist nur mit Visa oder MasterCard möglich. Andere Kreditkarten werden derzeit nicht akzeptiert.

 

§ 6 Anspruch auf Beförderung

    1. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur bei Vorlage eines gültigen Fahrausweises.

    2. Die Intermezzo Reisen GmbH stellt den Fahrgästen Fahrausweise aus, aus denen sich der jeweilige Beförderungsanspruch ergibt.

       

    3. Die ausgestellten Fahrausweise sind nur für das jeweils aufgedruckte Reisedatum gültig. Ist kein Datum ausgewiesen, sind die Fahrausweise vom Ausstellungstag an 2 Monate gültig.

    4. Sofern auch eine Rückfahrt verbindlich gebucht wurde, so ist spätestens 5 Tage vor Antritt der gebuchten Rückfahrt eine Bestätigung des Rückreisetermins unbedingt erforderlich, auch wenn bereits ein Rückreisedatum auf dem Fahrschein eingetragen ist. Der Anspruch auf Beförderung bleibt hiervon unberührt.

 

§ 7 Nicht Inanspruchnahme der Beförderungsleistungen

    1. Wird ein Fahrausweis nicht zur Fahrt benutzt, so wird der Fahrpreis auf Antrag gegen Vorlage des Fahrausweises erstattet.

    2. Anträge nach den Absätzen 1 bis 3 sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Ablauf der Gültigkeit des Fahrausweises bei der Intermezzo-Reisen GmbH zu stellen.

    3. Von dem zu erstattenden Betrag wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 2 Euro sowie eine etwaige Überweisungsgebühr abgezogen.

    4. Das Bearbeitungsentgelt und eine etwaige Überweisungsgebühr werden nicht abgezogen, wenn die Erstattung auf Grund von Umständen beantragt wird, die die Intermezzo Reisen GmbH zu vertreten hat.

    5. Vorstehende Regelungen finden bei ermäßigten Fahrticktes keine Anwendung.

 

§ 8 Änderung der Fahrpläne

Änderungen der veröffentlichten Fahrzeiten, Termine, Fahrstrecken und Fahrpreise, die nicht von der Intermezzo Reisen GmbH zu vertreten sind, bleiben der Intermezzo Reisen GmbH aus wichtigem Grund (z.B. Entscheidungen der Genehmigungsbehörden oder entsprechende Änderungen aufgrund von Baustellen) vorbehalten.

 

§ 9 Haftung

    1. Für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet die Intermezzo Reisen GmbH nur, wenn die Intermezzo Reisen GmbH, der gesetzliche Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat

       

    2. Die in den Ziffer 7.1 genannten Haftungsausschlüsse gelten nicht:

       

      • für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit

      • im Falle der Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten)

         

    3. Die Höhe der Entschädigung bei Tod oder Körperverletzung wird auf 220.000 EUR je Fahrgast begrenzt. Die Haftungshöchstgrenzen der StVG bleiben ausdrücklich unberührt.

       

    4. Die Höhe der Entschädigung für Gepäckschäden wird wie folgt begrenzt:

       

      • Für Beschädigung oder Verlust von Gepäckstücken bei aus der Nutzung des Kraftomnibusses resultierenden Unfällen wird die Höhe der Entschädigung pro Schadensfall je Fahrgast und je Gepäckstück auf

        1.200 EUR begrenzt.

         

      • Die Entschädigung im Falle einer Beschädigung von Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen oder Hilfsgeräten entspricht mindestens dem

        Wiederbeschaffungswert oder den Reparaturkosten der verloren gegangenen oder beschädigten Ausrüstung oder Geräte. Hierbei wird jede Anstrengung unternommen, rasch zumindest vorübergehenden Ersatz zu beschaffen, der den technischen und funktionellen Merkmalen des verloren gegangenen oder beschädigten Rollstuhls und anderen Mobilitätshilfen entspricht.

         

      • Die Haftung bei allen übrigen Sachschäden, die keine unfallbedingten Schäden und keine Beschädigungen an Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen oder Hilfsgeräten sind, haftet die Intermezzo Reisen GmbH nur bis zum Höchstbetrag von 1.000 Euro pro Fahrgast; die Begrenzung der Haftung gilt nicht, wenn die Sachschäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

         

    5. Im Falle der gesetzlich vorgeschriebenen verschuldensunabhängigen Haftung der Intermezzo Reisen GmbH gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse nicht.

 

§ 10 Gepäckbeförderung

    1. Die Mitnahme von Reisegepäck ist kostenlos und auf ein Gepäckstück zu höchstens 30 kg und einem Handgepäckstück pro Person begrenzt.

       

    2. Jedes Gepäckstück ist mit einem dauerhaften Gepäckanhänger, aus dem Name und Anschrift des Besitzers hervorgehen, zu versehen

 

§ 11 Datenschutz

    1. Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vertrages werden von der Intermezzo Reisen GmbH Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze erhoben, gespeichert und verarbeitet.

       

    2. Ausführliche Informationen zu „Datenschutz“ und „Sicherheit“ befinden sich in der Datenschutzerklärung. Die Datenschutzhinweise der Intermezzo Reisen GmbH finden Sie hier.

 

§ 12 Rechtswahl

Für sämtliche Vertragsverhältnisse betreffend die Beförderung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 13 Gerichtsstand

 

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der Intermezzo Reisen GmbH, soweit der Fahrgast Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.